Einfach Digital

Mein Recht auf Digitale Teilhabe

 Jeder hat ein Recht, das Internet selbständig zu nutzen. 
Auch Menschen mit Beeinträchtigungen.
Das nennt man Digitale Teilhabe.
Das steht in der UN-Behinderten∙rechts∙konvention.
Digitale Teilhabe hat viele Bereiche.
 Dazu gehören die Geräte, 
zum Beispiel Smartphones oder Tablets.
Alle Menschen sollen sie nutzen können.
Zum Beispiel um sich zu informieren oder einzukaufen.
Viele Menschen brauchen das Internet, 
damit sie Anträge beim Amt stellen können.
Und vieles mehr kann man mit dem Internet machen.
Alle Menschen sollen gleich·berechtigt sein.
Niemand soll ausgeschlossen werden.
Menschen mit Beeinträchtigung sollen Unterstützung bekommen.
Erst dann können sie digital teilhaben.
Menschen mit Beeinträchtigung sollen lernen, 
wie man das Internet benutzt 
und wie man die Geräte benutzt. 
Zum Beispiel ein Smartphone oder ein Tablet.
In vielen Gesetzen stehen Regeln. 
Sie sagen: So soll digitale Teilhabe sein.
Ein Gesetz ist das Barriere∙freiheits∙stärkungs∙gesetz.
Man kann auch schreiben: BFSG.
Es gilt ab dem 28. Juni 2025.
Ab dann müssen viele Geräte barriere·frei sein.
Zum Beispiel:       Computer und Tablets
       Smartphones und andere Telefone
       Fernseher mit Internet.
Auch viele Angebote müssen barriere·frei sein.
Zum Beispiel:
       Telefonieren
       Elektronische Bücher, also E-Books
       viele Apps für das Smartphone
       Angebote von Banken
       E-Mails

Viele Anträge vom Amt kann man im Internet stellen. 
Auch Menschen mit Beeinträchtigung wollen Anträge im Internet stellen.
Dafür müssen sie die Infos gut finden können. 
Auch die Anträge.
Sie müssen alles gut verstehen können.
Zum Beispiel durch einfache Sprache.
Alles muss gut lesbar sein.
Zum Beispiel durch große Schrift.
Oder gut sichtbare Farben.
Oder eine Vorlese·funktion.
Das steht zum Beispiel im Behinderten∙gleich∙stellungs∙gesetz.
Man kann auch schreiben: BGG.