Das steht in der UN-Behinderten∙rechts∙konvention.
Digitale Teilhabe hat viele Bereiche.
Dazu gehören die Geräte,
zum Beispiel Smartphones oder Tablets.
Alle Menschen sollen sie nutzen können.
Zum Beispiel um sich zu informieren oder einzukaufen.
Viele Menschen brauchen das Internet,
damit sie Anträge beim Amt stellen können.
Und vieles mehr kann man mit dem Internet machen.
Alle Menschen sollen gleich·berechtigt sein.
Niemand soll ausgeschlossen werden.
Menschen mit Beeinträchtigung sollen Unterstützung bekommen.
Erst dann können sie digital teilhaben.
Menschen mit Beeinträchtigung sollen lernen,
wie man das Internet benutzt
und wie man die Geräte benutzt.
Zum Beispiel ein Smartphone oder ein Tablet.
In vielen Gesetzen stehen Regeln.
Sie sagen: So soll digitale Teilhabe sein.